Der E-Check nach DIN VDE: Pflichten für Vermieter und Eigenheimbesitzer

Der E-Check nach DIN-VDE-Normen ist ein anerkanntes Prüfverfahren zur Beurteilung der Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte. Für Vermieter und Eigenheimbesitzer gewinnt er zunehmend an Bedeutung, da elektrische Installationen im Laufe der Zeit altern und unbemerkt zu einem Sicherheitsrisiko werden können. Defekte Leitungen, überlastete Stromkreise oder fehlende Schutzmaßnahmen zählen zu den häufigsten Ursachen für Stromunfälle und Brände.

Gerade im Hinblick auf gesetzliche Pflichten, Haftungsfragen und Versicherungsschutz stellt sich für Eigentümer die Frage, in welchen Fällen ein E-Check erforderlich oder dringend zu empfehlen ist. Dieser Beitrag erläutert, welche Verantwortung Vermieter und Eigenheimbesitzer tragen, welche Vorteile der E-Check bietet und warum eine regelmäßige Prüfung nach DIN VDE ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Sicherheit von Immobilien ist.

Was wird beim E-Check genau geprüft?

Beim E-Check wird die elektrische Anlage systematisch und nach festgelegten Vorgaben überprüft. Grundlage ist unter anderem die DIN VDE 0100-600, die die Erst- und Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen regelt. Ziel der Prüfung ist es, die elektrische Sicherheit, die Funktionsfähigkeit sowie die Einhaltung der geltenden Normen zu bestätigen. Alle Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Geprüft wird zunächst der allgemeine Zustand der elektrischen Anlage. Dazu zählen der Zählerschrank, Unterverteilungen, Sicherungen, FI-Schutzschalter, Leitungen, Steckdosen und Schalter. Der Elektromeister kontrolliert, ob die Anlage fachgerecht installiert wurde, ausreichend dimensioniert ist und keine sichtbaren Beschädigungen, Überhitzungen oder Manipulationen vorliegen.

Ein zentraler Bestandteil des E-Checks sind die elektrischen Messungen nach VDE 0100-600. Dazu gehören unter anderem die Messung des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands, der Schleifenimpedanz sowie die Prüfung der Auslösezeiten und Auslöseströme von FI-Schutzschaltern. Diese Messungen stellen sicher, dass im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen vermieden werden und Schutzorgane zuverlässig auslösen.

Zusätzlich wird die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüft. Dazu zählen der Schutz gegen elektrischen Schlag, der Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung sowie der richtige Einsatz von Schutzleitern und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Auch die Kennzeichnung von Stromkreisen und die Zuordnung von Sicherungen werden kontrolliert.

Abschließend werden alle Prüfergebnisse in einem VDE-konformen Prüfprotokoll festgehalten. Eventuelle Mängel werden klar benannt und nach Gefährdungsgrad bewertet. Der Auftraggeber erhält damit eine rechtssichere Dokumentation über den Zustand der elektrischen Anlage sowie eine fundierte Grundlage für notwendige Nachbesserungen oder Modernisierungen.

Prüfungsintervalle für private und gewerbliche Gebäude.

Die Prüfungsintervalle für elektrische Anlagen unterscheiden sich je nach Nutzung des Gebäudes, Art der Anlage und dem damit verbundenen Gefährdungspotenzial. Grundlage sind unter anderem die DIN-VDE-Vorschriften, die DGUV-Regelungen sowie anerkannte technische Regeln. Regelmäßige Prüfungen dienen dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und Haftungs- sowie Versicherungsrisiken zu vermeiden.

Für private Wohngebäude besteht in der Regel keine starre gesetzliche Prüfpflicht in festen Zeitabständen. Dennoch empfehlen Fachverbände und Versicherer, einen E-Check alle 10 bis 15 Jahre durchführen zu lassen. Nach größeren Umbauten, Modernisierungen oder bei einem Eigentümerwechsel ist eine Prüfung ebenfalls dringend anzuraten. In vermieteten Wohnobjekten kann der Vermieter im Schadensfall nachweisen müssen, dass die elektrische Anlage sicher betrieben wurde.

In gewerblich genutzten Gebäuden gelten deutlich kürzere Prüfintervalle. Hier sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen vorgeschrieben, da ein erhöhtes Risiko durch intensivere Nutzung besteht. Üblich sind Prüfintervalle von 4 Jahren für fest installierte elektrische Anlagen. In besonders gefährdeten Bereichen, etwa in Werkstätten, Produktionsbetrieben oder feuchten Umgebungen, können auch kürzere Intervalle erforderlich sein.

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, wie Geräte, Maschinen oder Verlängerungskabel, gelten meist noch kürzere Fristen. In Büros werden diese häufig alle 1 bis 2 Jahre, in Werkstätten oder auf Baustellen sogar halbjährlich oder jährlich geprüft. Die genauen Intervalle richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.

DGUV Vorschrift 3: Die elektrische Prüfung am Arbeitsplatz.

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel am Arbeitsplatz und ist eine zentrale Unfallverhütungsvorschrift in Deutschland. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig geprüft werden, um Gefahren für Beschäftigte zu vermeiden. Ziel der Vorschrift ist es, Arbeitsunfälle, Brände und Sachschäden durch elektrische Defekte wirksam zu verhindern.

Geprüft werden sowohl ortsfeste elektrische Anlagen als auch ortsveränderliche Betriebsmittel, wie Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Verlängerungskabel. Die Prüfungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Dabei werden der ordnungsgemäße Zustand, die Funktion sowie die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen kontrolliert und gemessen.

Ein wesentlicher Bestandteil der DGUV Vorschrift 3 ist die regelmäßige Wiederholungsprüfung. Die Prüfintervalle richten sich nach der Art der Nutzung, der Umgebung und dem Gefährdungspotenzial. In Büros sind meist längere Intervalle ausreichend, während in Werkstätten, Produktionsbetrieben oder auf Baustellen deutlich häufiger geprüft werden muss. Die genauen Fristen werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Alle Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden. Das Prüfprotokoll dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden und Versicherungen. Werden Mängel festgestellt, müssen diese unverzüglich beseitigt werden. Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wesentlicher Beitrag zur Arbeitssicherheit und zum Schutz von Mitarbeitern und Unternehmen.